Landseitige Anlagen

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Landseitige Anlagen

Die Landseite eines Flughafens umfasst in aller Regel die Bereiche und Aktivitäten eines Flughafens, welche nicht einer speziellen luftfahrt-rechtlichen Sicherheitskontrolle unterliegen. Aus der Sicht eines Flugreisenden sind dies zum Beispiel die Zufahrten, Parkhäuser und Terminals. Auf der Landseite finden viele Aktivitäten statt, die keinen direkten Bezug zur Luftfahrt haben. Dies umfasst zum Beispiel die Verkehrsanbindung von Straße und Schiene, kommerzielle Dienstleistung sowie Verwaltungs- und Freizeiteinrichtungen. An größeren Flughäfen entstehen eigene Flughafenstädte. Die Landseite ist normalerweise öffentlich zugänglich.

Fachgebiete:

  • Städtebauliche Entwicklung
  • Terminalvorfahrten
  • Flughafenerschließung
  • Parkplätze und Parkhäuser
  • Stromversorgung und -verteilung
  • Wasserversorgung und Abwasserentsorgung

 

 

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