Die Luftseite eines Flughafens umfasst die Bereiche, auf denen die luftfahrtspezifischen Aktivitäten stattfinden, sowie sicherheits-relevante Bereiche in Gebäuden, die einer speziellen luftfahrt-rechtlichen Sicherheitskontrolle unterliegen. Zur Luftseite zählen die Flugbetriebsflächen (Start- und Landebahnen, Rollbahnen, Vorfelder) und auch der Flugsicherungskontrollturm und die Flughafenfeuerwehr. Der Zugang zur Luftseite ist eingeschränkt, wird kontrolliert und erfordert das Durchlaufen von Sicherheitskontrollen gemäß den Luftfahrtregeln.
Fachgebiete:
- Start-/Landebahnen, Rollbahnen, Vorfelder
- Start-/Landebahn- und Rollbahnbrücken
- Passagier Terminals
- Fracht Terminals
- Air Traffic Control-Gebäude
- Hangars
- Wartungsgebäude
- Feuerwehranlagen
- Betankungsanlagen
- Wasser- und Abwasserbehandlung, Enteisung
- Geländemodellierung
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